Temporäre Erweiterung der Aussenbestuhlungen in der Marktgasse Langenthal

20. Juni 2024
Neu dürfen diverse Gastronomiebetriebe die Aussenbestuhlung in den Sommermonaten erweitern. Das Regierungsstatthalteramt bewilligte dieses Vorhaben für die Jahre 2024 und 2025. Das Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt weiter zu steigern und den Gastronomiebetrieben mehr Möglichkeiten zur Bewirtung im Freien zu bieten.

Das Regierungsstatthalteramt erteilte die Betriebsbewilligungen für die temporäre Erweiterung diverser öffentlicher Gastgewerbetriebe mit Alkoholausschank. Die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung haben die Gastronomiebetriebe in ihrem Vorhaben unterstützt. Diese Massnahme soll — insbesondere auch in Kombination mit der neuen, mobilen Begrünung und Bestuhlung des öffentlichen Raumes — dazu beitragen, die Belebung der Innenstadt, in der Marktgasse, während der Sommermonate zu fördern. Die Wimpel, welche während des Streetfestivals aufgehängt wurden, dürfen weiterhin bleiben.
 

Die untenstehenden Gastronomiebetriebe profitieren von der Bewilligung:

Restaurant ala carte

40 zusätzliche Sitzplätze im öffentlichen Raum, vom 18. Juni bis 15. September 2024, sowie vom 20. Juni 2025 bis 20. September 2025

Bären Langenthal

40 zusätzliche Sitzplätze im öffentlichen Raum, vom 18. Juni bis 15. September 2024, sowie vom 20. Juni 2025 bis 20. September 2025

Bistro Langenthal

40 zusätzliche Sitzplätze im öffentlichen Raum, vom 18. Juni bis 15. September 2024, sowie vom 20. Juni 2025 bis 20. September 2025

Mamma Mia

30 zusätzliche Sitzplätze im öffentlichen Raum, vom 18. Juni bis 15. September 2024, sowie vom 20. Juni 2025 bis 20. September 2025

Weitere Betriebe verzichten gemäss Rückmeldungen vorerst auf die Möglichkeit der erweiterten Aussenbestuhlung.
 

Live-Veranstaltungen mit Meldepflicht

Für Live Konzerte gilt für die Gesuchsteller eine Meldepflicht mindestens zwei Wochen vor dem Event an das Amt für öffentliche Sicherheit der Stadt Langenthal. Die Meldung hat das entsprechende Datum inklusive Zeitrahmen (Start und Ende der Veranstaltung) zu enthalten. Der Schallpegel von 93 dB (Dezibel nach Frequenzbewertungskurve A) darf nicht überschritten werden. 

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