Hundetaxe 2024

1. Juli 2024

Gemäss kantonalem Hundegesetz (Art. 13) vom 27. März 2012, dem Reglement über die Hundetaxe der Stadt Langenthal (Art. 1) vom 24. November 2013 und der dazugehörenden Verordnung (Art. 1) vom 3. Juli 2013 erhebt die Stadt Langenthal für jeden Hund, der am 1. August des laufenden Jahres (Stichtag) über sechs Monate alt ist, eine Hundetaxe.

Die Taxe pro Hund beträgt CHF 120.-. In der Stadt Langenthal wohnhafte Hundebesitzer, welche ihren Hund noch nicht an- oder abgemeldet haben, sind verpflichtet, sich bis am 30. Juli 2024 zu melden. Wir bitten Sie dies dem Polizeiinspektorat im Verwaltungszentrum an der Jurastrasse 22 mitzuteilen. Sie können sich auch via E-Mail an das polizeiinspektorat@langenthal.ch oder unter der Telefonnummer 062 916 22 89 bei uns melden.