Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025; Einladung zur Urnenabstimmung

9. Januar 2025

Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025: Einladung zur Urnenabstimmung

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen

Sehr geehrte Stimmbürger

Gemäss Art. 9 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 und Art. 6 des Wahl- und Abstimmungs­reglements vom 22. Juni 2009 laden wir Sie ein, an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 teilzunehmen.

Abzustimmen auf Gemeindeebene ist über die Vorlage:

  • TEILREVISION DER STADTVERFASSUNG (Art. 20, 24, 29, 29a und neuer Art. 108): SENKUNG DER UNTER-SCHRIFTENZAHLEN FÜR INITIATIVEN UND REFERENDEN

Sie werden mit der ausführlichen Botschaft, die Ihnen rechtzeitig zugestellt wird, über das Geschäft orientiert.

Die Grundlageakten stehen Ihnen ab sofort während den Bürozeiten (Montag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr; Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr; Mittwoch und Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr; Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr) im Verwaltungszentrum Langenthal, Sekretariat Stadtrat, Jurastrasse 22, zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Botschaft kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Abstimmungsbotschaft Teilrevision Stadtverfassung (PDF, 140.33 kB) Download 0 Abstimmungsbotschaft Teilrevision Stadtverfassung