Luft, Wasser, Licht
Feuerungskontrolle
Heizen ermöglicht einen Komfort, auf den wir nicht verzichten wollen. Doch Heizen mit Öl, Gas oder Holz verursacht auch Schadstoffe wie Russ, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Teer. Deshalb beschränkt die Luftreinhalteverordnung des Bundes die zulässigen Emissionen und schreibt regelmässige Kontrollen der Anlagen vor. Gut gewartete Anlagen schonen die Umwelt und sparen Heizkosten.
Die Kontrolle der Langenthaler Feuerungsanlagen wird durch das Kaminfegergeschäft Lanz AG wahrgenommen. Deren Experten beurteilen die Feuerungsanlagen lufthygienisch und energetisch. Sind die Emissionsgrenzwerte überschritten, werden Einregulierungs- oder Sanierungsfristen verfügt. Das Stadtbauamt kontrolliert den Vollzug der Massnahmen und die Einhaltung dieser Fristen.
Abwasser
Welche Anschlussmöglichkeiten bestehen für verschmutztes Abwasser? Wie sehen die Versickerungsmöglichkeiten für unverschmutztes Abwasser aus? Gibt es bereits eine bestehende Entwässerung auf dem Grundstück?
Wenn immer möglich, sollte unverschmutztes Abwasser versickert werden. Dies kommt auch dem Stadtklima zugute.
Informationen zu den Abwasserleitungen finden Sie hier:
Die öffentlichen Entwässerungsleitungen wurden gestützt auf die generelle Entwässerungsplanung (GEP) in den Plänen hinsichtlich Lage und Höhe eingetragen. Private Leitungen hingegen sind von alten Baugesuchplänen übernommen worden – diese Angaben haben nur informativen Charakter. Grosse Abweichungen sind möglich, zudem gibt es eventuell weitere Leitungen auf dem Grundstück. Private Leitungen sind Sache des Grundeigentümers bzw. der Grundeigentümerin.
Die öffentliche Kanalisation der Stadt Langenthal wird weitgehend im Mischsystem betrieben und grösstenteils der ZALA AG (Zentrale Abwasserreinigungsanlage Langetental AG) in Aarwangen zugeführt. Ein Teil der Kanalisation wird der ARA Murg (Gemeindeverband Abwasserreiniggungsanlage Region Murg) in Wynau zugeführt.
Öffentliche Beleuchtung
Als Eigentümerin der öffentlichen Strassen ist die Stadt Langenthal für deren baulichen und betrieblichen Unterhalt und damit auch für die öffentliche Beleuchtung verantwortlich. Wo immer sinnvoll, kommen heute LED-Leuchten zum Einsatz. Im Auftrag der Stadt kontrolliert die IB Langenthal AG regelmässig die Beleuchtung der öffentlichen Strassen und Plätze und ersetzt defekte Leuchten.
Für die Beleuchtung von Privatstrassen ohne Wegdienstbarkeiten zugunsten der Öffentlichkeit sind die jeweiligen Strasseneigentümer- und eigentümerinnen verantwortlich.
Anregungen bzw. Meldungen von defekten Leuchten auf öffentlichen Strassen und Plätzen können an ibl@ib-langenthal.ch oder hier gemeldet werden.
Abwasserentsorgung
Der Fachbereich Tiefbau und Umwelt gibt Ihnen gerne Auskunft zu:
- Anschlussmöglichkeiten Ihres Grundstückes betreffend das verschmutzte Abwasser und die Versickerungsmöglichkeiten des unverschmutzten Abwassers (wie z.B. Regen-, Hof- und Platzwasser) anhand des Leitungskatasters und der Versickerungskarte sowie anderen planerischen Unterlagen.
- Bestehender Entwässerung Ihres Grundstückes.
- Allgemeinen Fragen zur Grundstücksentwässerung.
Die öffentliche Kanalisation der Stadt Langenthal wird weitgehend im Mischsystem betrieben und grösstenteils der ZALA AG (Zusammenschluss Abwasserregion Langetental) in Aarwangen zugeführt, welche im Jahr 2004 in Betrieb genommen wurde. Ein Teil der Kanalisation wird der ARA Murg zugeführt.
Die öffentlichen Haupt- und Sammelkanäle sind 65 km lang und weisen einen Wiederbeschaffungswert von 125 Millionen Franken auf.
Die Planung der Entwässerungsanlagen erfolgt mittels des generellen Entwässerungsplans (GEP). Im GEP wird eine gesamtheitliche Betrachtung der Entwässerungsanlagen (Kanalisation, Bäche und Grundwasser) angestrebt. In themenspezifischen Zustandsberichten werden darin umfangreiche Aussagen über Gewässer bis hin zum baulichen Zustand der Kanalisation gemacht.
Brandschutz / Feueraufsicht
Der zuständige Feueraufseher oder die Gebäudeversicherung Bern (GVB) prüfen Baugesuche hinsichtlich des Brandschutzes, verfügen entsprechende Massnahmen und kontrollieren den Vollzug. Die Brandschutzauflagen haben zum Ziel, Brände zu verhindern und zu begrenzen. Der zuständige Feueraufseher für die Stadt Langenthal ist Peter Lanz.
Allgemeines
Die Feuerschau vollzieht sämtliche Vorschriften, die sich auf den vorbeugenden Brandschutz beziehen. Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) sowie der Gebäudeversicherung Bern (GVB).
Baubewilligungsverfahren
Der Feueraufseher bzw. die Brandschutzexperten der GVB prüfen die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und verfügen die notwendigen Brandschutzmassnahmen. Diese gelten als integrierter Bestandteil der Baubewilligung.
Weitere Informationen zum Brandschutz (inkl. Planungshilfen) finden Sie hier.
Kanalisation: Einmalige Anschlussgebühren
Das Bauinspektorat ist verantwortlich für die Verrechnung von einmaligen Kanalisationsanschlussgebühren nach dem Abwasserentsorgungsreglement der Stadt Langenthal vom 28. Juni 2004.
Trinkwasserversorgung / Trinkwasserqualität
Mit dem Beitritt der Stadt Langenthal zum Gemeindeverband Wasserversorgung an der unteren Langeten WUL im Oktober 1983 wurden die meisten Aufgaben der städtischen Wasserversorgung (wie Wasserbeschaffung, Wasserförderung, Wassertransport) an den Verband delegiert. Die WUL versorgt insgesamt elf Gemeinden mit über 33'000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit genügend und einwandfreiem Trinkwasser.
Für den Betrieb, Unterhalt etc. der örtlichen Wasserversorgung ist die IB Langenthal AG zuständig.
Die Wasserversorgungen müssen die Wasserqualität veröffentlichen. Der WUL tut dies zwei Mal im Jahr, jeweils im Januar und im Juli. Die Messwerte finden Sie auf der Internetplattform Trinkwasserqualität in der Schweiz.
Weiterführende Links
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
---|---|---|
6.2 R | Abwasserentsorgungsreglement inkl. Abwassertarif I und Abwassertarif II | 1. Januar 2005 |
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Stadtbauamt | 062 916 22 50 | stadtbauamt@langenthal.ch |