Anlässe und Veranstaltungen

Sie planen einen Anlass oder eine Veranstaltung in der Stadt Langenthal? Alle Informationen und Unterlagen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Haben Sie Interesse, einen Raum für einen Anlass zu mieten? Hier finden Sie Informationen dazu.

Für die Reservation von Turnhallen und anderen Sportanlagen schauen Sie bitte hier vorbei.

Der Veranstaltungskalender gibt Auskunft über die bevorstehenden Events in Langenthal.

Benützung öffentlicher Grund / Anlässe in Langenthal

Bewilligungen Nutzung von öffentlichem Grund Für Veranstaltungen, Standaktionen etc. auf öffentlichem Grund (z.B. Marktgasse, Wuhrplatz, Markthallenplatz) benötigen Sie vom Amt für öffe…

Bewilligungen Nutzung von öffentlichem Grund
Für Veranstaltungen, Standaktionen etc. auf öffentlichem Grund (z.B. Marktgasse, Wuhrplatz, Markthallenplatz) benötigen Sie vom Amt für öffentliche Sicherheit eine Bewilligung. Die Gesuchunterlagen sind spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei uns einzureichen.

 
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung mit einer Gastwirtschaft? Dann brauchen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Das Gesuch und weitere Informationen finden Sie hier.


Grossanlässe
Wird in Langenthal ein Grossanlass durchgeführt, sind 60 Tage vor der Veranstaltung folgende Formulare beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen:


Anlass in der Markthalle


Übrige Veranstaltungsorte


Bitte beachten Sie:

  • Bevor Sie einen Anlass in Langenthal organisieren, nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf. So vermeiden Sie Terminkollisionen und wir können Sie bei der Planung gezielt unterstützen.
  • Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung: Zusammen mit dem Gesuch ist das Jugendschutzkonzept einzureichen. Eine Selbstkontrolle der Lebensmittelhygiene muss während des Anlasses aufliegen.
  • Die Checkliste "Organisation einer Veranstaltung" dient auch Ihnen als Veranstalter/in: Sie können kontrollieren, ob Sie alle wichtigen und sicherheitstechnischen Massnahmen für eine erfolgreiche Veranstaltung getroffen haben.

 
Plakatierung / Werbung für Ihren Anlass
In Langenthal ist das Anschlagen von Plakaten jeglicher Art an öffentlichen Stellen bewilligungspflichtig. Sie können nach Absprache mit dem Amt für öffentliche Sicherheit bei den Ortseingängen auf oder neben den Touristik-Infotafeln gut sichtbar für Ihren Anlass werben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

Dokumente

Gastgewerbepolizei

Gastgewerbe Betriebsübernahme Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen? Für die Führung eines Gastgewerbebetriebes benötigen Sie eine Betriebsbewilligung des Regi…

Gastgewerbe Betriebsübernahme

Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen? Für die Führung eines Gastgewerbebetriebes benötigen Sie eine Betriebsbewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Reichen Sie das Gesuch für Betriebsbewilligung samt den notwendigen Unterlagen spätestens 30 Tage vor Betriebsübernahme/Eröffnung beim Amt für öffentliche Sicherheit ein. 
 

Gastgewerbe Neueröffnung

Soll ein Gebäude in einen Gastgewerbebetrieb umfunktioniert werden, sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen und zu beachten. Nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für öffentliche Sicherheit auf, wir beraten Sie gerne.
 

Gastgewerbe Überzeitbewilligung

Als Inhaberin oder Inhaber der Betriebsbewilligung sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Betrieb korrekt geführt wird und dass die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Gäste nicht gefährdet werden (z.B. Hygiene, Brandschutz). Gastgewerbebetriebe dürfen von 05.00 bis 00.30 Uhr offen sein. Für längere Öffnungszeiten ist eine Überzeitbewilligung des Regierungsstatthalteramtes erforderlich. Das Gesuch ist beim Amt für öffentliche Sicherheit spätestens 30 Tage vorher einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass auf der Website des Kantons Bern Merkblätter zu den verschiedenen Betriebsbewilligungen aufgeschaltet sind. Diese beinhalten die wichtigsten Informationen in Sachen Jugendschutz, Einhaltung von alkoholfreien Getränke (Sirupartikel), Brandschutz, Lebensmittelpolizei bzw. Hygiene, Nachtruhe usw.
 

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung mit einer Gastwirtschaft? Dann brauchen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Für die Bewilligung müssen Sie ein Gesuch ausfüllen. Je nach Veranstaltung sind Unterlagen z. B. zum Jugendschutz und zur Sicherheit beizulegen. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist nicht erforderlich. Das vollständige Gesuch reichen Sie bei Veranstaltungen bis 500 Personen spätestens 20 Tage vor dem Anlass ein. Bei Veranstaltungen mit über 500 Personen gilt die Frist von 60 Tagen. Falls die Veranstaltung im Wald stattfindet, beträgt die Frist 90 Tage. Das Gesuch und weitere Informationen finden Sie hier.

Mehrweggeschirr

Öffentliche Anlässe und Veranstaltungen bereichern die Stadt Langenthal. Wo gefeiert wird, entsteht aber auch Abfall. Mehrweggeschirr entlastet die Umwelt in vielen Bereichen, sorgt für saubere Gelände und trägt zur allgemeinen Gesundheit bei. Das Regierungsstatthalteramt schreibt in der Bewilligung die Verwendung von gegen Pfand abgegebenem Mehrweggeschirr vor. Nützliche Informationen zum Thema Mehrweggeschirr finden Sie auf www.saubere-veranstaltung.ch.
 

Flüssiggasanlagen (Gasgrill)

Beim Einsatz von Flüssiggasanlagen sind diverse Vorgaben zwingend zu erfüllen. Die Gasanlage ist vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren (insbesondere hinsichtlich der Dichtheit). Die Kontrolle, ob die Vignetten (Kontrollbescheinigungen) vorhanden sind und die Checkliste ausgefüllt wurde, obliegt der verantwortlichen Person. Die Richtlinie kann hier heruntergeladen werden. Diese periodischen Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind von einem dazu ausgebildeten Fachmann auszuführen.
 

Fumoirs

In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Betrieben, die eine Betriebs- oder gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen, ist gemäss Gastgewerbegesetz das Rauchen verboten. Zur Einrichtung eines Fumoirs benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuch ist vor jeglichen baulichen Massnahmen beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen.  
 

Vereinslokale

Vereinslokale benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine Betriebsbewilligung. Jedoch besteht eine gesetzliche Meldepflicht für alle Vereinslokale. Falls Ihr Verein über ein Lokal verfügt, füllen Sie das Meldeformular für Vereinslokale aus und reichen Sie es beim Amt für öffentliche Sicherheit ein. 

 

Alle Formulare für die Betriebsbewilligung Gastgewerbe und für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung sowie Merkblätter und Checklisten finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
 

Weiterführende Links


Weitere Informationen

Vermietung Sportanlagen

Ausführliche Informationen zur Vermietung von Sportanlagen finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zur Vermietung von Sportanlagen finden Sie hier.

Leihmaterial Werkhof

Beim städtischen Werkhof (Lagerweg 1E) kann gegen Gebühr und solange Vorrat folgendes Leihmaterial bezogen werden: Festtische 6 Meter (100 Stück) Festtische 3 Meter (60 Stück) …

Beim städtischen Werkhof (Lagerweg 1E) kann gegen Gebühr und solange Vorrat folgendes Leihmaterial bezogen werden:

  • Festtische 6 Meter (100 Stück)
  • Festtische 3 Meter (60 Stück)
  • Marktstand einfach (55 Stück)
  • Marktstand komplett ohne Dach (55 Stück)
  • Klapptisch (50 Stück)
  • Klappbank (80 Stück)
  • Weitere kleine Mengen Leihmaterial (diverses Material für Viehausstellungen, Rednerpult usw.) sind im Werkhof vorhanden


Die Preise richten sich nach der städtischen Gebührenverordnung.

Polizeiwerkstatt

Die Polizeiwerkstatt Langenthal ist für die Signalisationen und Markierungen auf den Gemeindestrassen in Langenthal zuständig. Zudem betreuen die Mitarbeitenden der Polizeiwerkstatt die …

Die Polizeiwerkstatt Langenthal ist für die Signalisationen und Markierungen auf den Gemeindestrassen in Langenthal zuständig. Zudem betreuen die Mitarbeitenden der Polizeiwerkstatt die technischen Einrichtungen der Parkplatzbewirtschaftung. Sie sammeln zurückgelassene Fahrzeuge ein.

Absperrmaterial und Signalisationsmaterial kann bei der Polizeiwerkstatt gemietet werden. Bei Bedarf melden Sie sich bitte frühzeitig beim Amt für öffentliche Sicherheit, damit das Material für Sie reserviert werden kann.

Kontakt
Zeughaus
Bleienbachstrasse 75
4900 Langenthal
Tel. 062 916 23 07
E-Mail polizeiinspektorat@langenthal.ch

Zugehörige Objekte