Todesfall
Ist ein Ihnen nahestehender Mensch verstorben? Wir entbieten Ihnen unser aufrichtiges Beileid.
Erste Schritte
Nach einem Todesfall müssen die Angehörigen bei verschiedenen Amtsstellen vorsprechen sowie eine Reihe von Entscheidungen treffen. Solche Situationen sind oftmals neu, neben der emotionalen Belastung herrschen Verwirrung und Unsicherheit. Die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen und kümmern sich um alle Belange der Beerdigungsformalitäten (Erdbestattung oder Kremation, Abdankung). Melden Sie sich bitte für das Trauergespräch bei den Einwohnerdiensten der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch.
In der Broschüre "Ein Todesfall ist eingetreten – Was ist zu tun, woran ist zu denken?" versuchen wir, den Angehörigen beim Treffen von Entscheidungen und Anordnungen zu helfen. Darin finden Sie auch Angaben zu den Gebühren.
Wenn ein Mensch verstorben ist, muss das Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen benachrichtigt werden. Hier finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten und die erforderlichen Formulare.
Siegelung
Eine Siegelung ist die Aufnahme der Vermögenswerte und vermutlichen Erbinnen und Erben nach einem Todesfall. Dieses Siegelungsprotokoll wird gemeinsam mit den Zuständigen innert 7 Tagen (wobei der Todestag nicht mitgezählt wird) in der Gemeinde ausgefüllt. Am Trauergespräch erhalten Sie die Kontaktangaben, um einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zur Siegelung finden Sie hier.
Testament
Testament deponieren
Wer in der Stadt Langenthal wohnt, kann zur sicheren Aufbewahrung das Testament bei der Fachstelle Erbschaftswesen hinterlegen. Nach Voranmeldung beim Sozialamt wird der Empfang des Testamentes quittiert und dieses im Tresor deponiert. Gegen Vorweisung des Empfangsscheines und eines amtlichen Ausweises kann die Verfasserin oder der Verfasser das Testament wieder abholen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr von Fr. 100.00 erhoben.
Abgabe von Testamenten
Um sicherzustellen, dass die Stadt Langenthal von einem Testament erfährt, muss dieses unmittelbar nach dem Tod einer Person im Rahmen der Siegelung eingereicht werden.
Feststellung der Erben und Testamentseröffnung
Die Fachstelle Erbschaftswesen als Teil des Sozialamtes ist zuständig für die Feststellung der gesetzlichen Erben, falls dies nicht von Notariaten übernommen wird. Dies geschieht auf Grundlage der vom Zivilstandsamt eingeholten Familienregisterauszüge. Zusätzlich ist die Fachstelle zuständig für die Eröffnung von Testamenten an die gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie an Legatnehmende, falls dies kein Notariat übernimmt.
Erbrechtliche Bescheinigungen
Erbenschein
Die Fachstelle Erbschaftswesen stellt gegebenenfalls Erbenscheine aus, welche die Berechtigten legitimieren, über den Nachlass zu verfügen. Die Fachstelle Erbschaftswesen ist jedoch zur Ausstellung von Erbenscheinen nur dann nach Gesetz berechtigt, wenn ein Testament zur Eröffnung gelangte, dagegen keine Einsprache erhoben worden ist, das Testament klar ist und dieses nicht der richterlichen Auslegung bedarf.
Kommt kein Testament zur Eröffnung, ist ausschliesslich eine bernische Notarin oder ein bernischer Notar zur Ausstellung einer erbrechtlichen Bescheinigung berechtigt.
Testamentsbescheinigung
Die Fachstelle Erbschaftswesen stellt Bescheinigungen über die Eröffnung oder Nichteröffnung eines Testamentes aus.
Willensvollstreckerzeugnis
Das Willensvollstreckerzeugnis wird den Willensvollstreckenden nur auf ausdrückliche Bestellung hin ausgestellt, sofern das Mandat nicht innert 14 Tagen seit Testamentseröffnung abgelehnt worden ist und keine Einsprache gegen die Willensvollstreckung hängig ist.
Hilfreiche Informationen zum Thema Erbrecht findet sich zudem auf der Website des Regierungsstatthalteramtes.
Erbsicherungsmassnahmen
Die Fachstelle Erbschaftswesen ordnet nötigenfalls folgende Erbschaftssicherungsmassnahmen an:
- Erbschaftsinventar
- Erbschaftsverwaltung
- Erbenruf
Erbschaftsinventar
Ein Erbschaftsinventar wird von der Fachstelle Erbschaftswesen als Sicherungsinventar unabhängig von der Höhe des Nachlasses verfügt, wenn mindestens einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Die erbberechtigten Personen sind nicht erreichbar (landesabwesend, unbekannt etc.)
- Die verstorbene Person hinterlässt minderjährige Kinder;
- Eine erbberechtigten Person steht unter einer umfassenden Beistandschaft
- Im Testament oder im Erbvertrag wurde eine Vor- und Nacherbeneinsetzung vorgenommen.
Erbschaftsverwaltung
Die Erbschaftsverwaltung wird von der Fachstelle Erbschaftswesen in verschiedenen Situationen angeordnet, unter anderem etwa wenn eine erbberechtigte Person nicht vertreten werden kann und dies im Interesse der Person erforderlich ist, wenn Unsicherheiten bezüglich des Erbgangs bestehen oder wenn keine Erben bekannt sind.
Erbenruf
Der Erbenruf dient dazu, mögliche Erbberechtigte ausfindig zu machen und wird ausgelöst, wenn unklar ist, ob die verstorbene Person Erben hinterlassen hat. Die Fachstelle Erbschaftswesen ruft dann öffentlich über Anzeigen zur Meldung innerhalb eines Jahres auf.
Weitere Informationen
Steuerinventar und Öffentliches Inventar
Erreichen die Aktiven in einem Nachlass brutto mindestens Fr. 100'000, verfügt das Regierungsstatthalteramt grundsätzlich die Aufnahme eines Steuerinventars. Die erbberechtigten Personen können innert einem Monat nach dem Tod auch die Anordnung eines öffentlichen Inventars beim Regierungsstatthalteramt verlangen.
Ausschlagung der Erbschaft
Ist ein Nachlass überschuldet, können die erbberechtigten Personen den Nachlass ausschlagen, damit sie für die Schulden der Erblasserin oder des Erblassers nicht aufkommen müssen. Eine Erbschaft kann innert drei Monaten seit Kenntnisnahme des Todesfalles beim Regierungsstatthalteramt ausgeschlagen werden.
Wichtig ist, dass die erbberechtigten Personen sich vorgängig nicht in die Erbschaft einmischen. Beispielsweise sollen sie keine Rechnungen mehr bezahlen, um nicht bestimmte Gläubiger zu bevorzugen, oder sie dürfen keine Vermögenswerte an sich nehmen.
Link zum Formular.
Notarinnen und Notare
Im Kanton Bern sind ausschliesslich die im Notariatsregister des Kantons Bern eingetragenen Notarinnen und Notare als Urkundspersonen zur Aufnahme von Steuer-, Erbschafts- oder öffentlichen Inventaren legitimiert. Die durch die Notarin oder den Notar erhobenen Gebühren basieren auf der Verordnung über die Notariatsgebühren.
Kontakt Sozialamt
Fachstelle Erbschaftswesen
Jurastrasse 22
4901 Langenthal
Tel. 062 916 22 80
sozialamt@langenthal.ch
Kirchgemeinden
Informationen zu den Kirchgemeinden und religiösen Gemeinschaften in Langenthal finden Sie auf dieser Seite.
Krematorium
Das Krematorium Langenthal übernimmt Einäscherungen für das Einzugsgebiet von Huttwil bis nach Zofingen und vom Luzerner Hinterland bis nach Balsthal.
Für Fragen betreffend der Anlage oder Dienstleistungen stehen Ihnen die Betriebswartin und der Betriebswart unter der Telefonnummer 062 922 81 21 gerne zur Verfügung.
Sind Sie im Bestattungsgeschäft tätig oder führen Sie ein Bestattungsunternehmen?
Auf dem Reservationsportal der Stadt Langenthal können Sie rund um die Uhr Einäscherungen anmelden und reservieren. Für das Einrichten eines Accounts stehen Ihnen die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch gerne zur Verfügung.
Todesfall / Bestattungen
Die unten aufgeführten Merkblätter sollen Ihnen dabei helfen, die richtigen Schritte in die Wege zu leiten.
- Preis
- gratis
Grabmalpflege / Stadtgärtnerei
Die Stadtgärtnerei erbringt folgende Dienstleistungen:
- Unterhalt und Pflege der Friedhofanlage (Geissbergweg 25)
- Mithilfe im Bestattungswesen
- Grabanpflanzungen und -unterhalt
- Gesuche Grabmal
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.45 Uhr
Kontakt
Stadtgärtnerei
Geissbergweg 25
4901 Langenthal
Tel. 062 922 28 06
Fax Krematorium: 062 923 97 80 (zH Gärtnerei)
E-Mail stadtbauamt@langenthal.ch
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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7.11 R | Bestattungs- und Friedhofreglement | 1. April 1999 |
Name |
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Name | Download |
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