Ausbildungsbeiträge
Das Finanzieren von Ausbildungen kann in einem Haushalt zu finanziellen Engpässen führen. Die Ausbildung junger Menschen wird von verschiedenen staatlichen Stellen gefördert. Sowohl auf kantonaler als auch auf städtischer Ebene stehen Ausbildungsunterstützungen zur Verfügung.
Ausbildungsunterstützung Kanton Bern
Damit auch Jugendliche aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen eine Ausbildung absolvieren können, gewährt der Kanton Bern eine Unterstützung in Form von Stipendien oder Darlehen. Die Stipendien bemessen sich nach der Höhe von Einkommen und Vermögen der Eltern und der Auszubildenden. Beitragsberechtigt sind öffentliche Ausbildungsgänge der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe (Fachhochschulen, Universitäten).
Das "Verzeichnis der Fonds, Stiftungen und anderen finanziellen Hilfsquellen im Kanton Bern" gibt über weitere Unterstützungsmöglichkeiten Auskunft.
Der Besuch von Kindergarten sowie der Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I ist unentgeltlich, die Kosten für die Schulmaterialien werden durch die Stadt Langenthal übernommen. Beim Besuch von Schulen der Sekundarstufe II bezahlen die Eltern die Reisekosten und die Auslagen für Schulmaterialien. Ausbildungsinstitutionen der Tertiärstufe sowie Privatschulen verlangen in der Regel ein Schulgeld.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
Amt für zentrale Dienste
Abteilung Ausbildungsbeiträge (Stipendien)
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. 031 633 83 40
E-Mail: aab@erz.be.ch
Internet: Bildungs- und Kulturdirektion
Ausbildungsunterstützungen Stadt Langenthal
In besonderen Situationen können Stiftungen und Fonds finanzielle Unterstützungen leisten. In der Stadt Langenthal gibt es folgende Möglichkeiten der Ausbildungsunterstützung:
- Fritz Burkhalter-Stiftung
- Samuel Kuert Stiftung
- Sekundarschulverein
- Oskar Lerch Ausbildungsstiftung
- Volksschulfonds 1 (Fonds zur Unterstützung von Volksschülern)
- Volksschulfonds 3 (Fonds für berufliche Ausbildung)
- Volksschulfonds 4 (Fonds zur kaufmännischen Ausbildung)
Detaillierte Informationen zu diesen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Gesuche für die Volksschulfonds 1, 3 und 4 sind spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn beim Amt für Bildung, Kultur und Sport der Stadt Langenthal einzureichen. Auf Gesuche, die später eingereicht werden, wird nicht mehr eingetreten.
Der Stabs- und Rechtsdienst des Amtes für Bildung, Kultur und Sport erteilt gerne weitere Auskünfte.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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4.7.10 VA | Verordnung Fonds Volksschule 4 (Fonds zur kaufmännischen Ausbildung) | 20. Dezember 2000 |
4.7.7 VA | Verordnung Fonds Volksschule 1 (Fonds zur Unterstützung von Volksschülern) | 20. Dezember 2000 |
4.7.9 VA | Verordnung Fonds Volksschule 3 (Fonds für berufliche Ausbildung) | 20. Dezember 2000 |
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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