Handlungsfähigkeitszeugnis (Leumundszeugnis)

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis (= Leumundszeugnis). Zuständig für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberaargau. Das Gesuch erfolgt direkt am Schalter per Post oder Email.

Hier finden Sie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der KESB Oberaargau:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau
Städtli 26
Postfach 239
3380 Wangen
Tel. 031 636 26 00
Fax 031 636 26 26
info.kesb-oa@be.ch


Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.45 - 17.00 Uhr

Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.45 - 16.30 Uhr


Telefonzeiten
Montag bis Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr