Abmeldung aus Langenthal
Sie ziehen aus Langenthal weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Informationen für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten zu melden.
Informationen für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges den Einwohnerdiensten melden.
Welche Amtsstellen werden durch die Einwohnerdienste automatisch benachrichtigt?
Alle Amtsstellen, bei denen eine gesetzliche Grundlage vorliegt (z.B. Steueramt).
Abmeldung Zivilschutz
Für die Abmeldung beim Zivilschutz melden Sie sich bitte direkt mit Ihrem Dienstbüchlein (Männer bis zum 40. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein am Schalter des Zivilschutzes.
Die Abmeldung aus Langenthal erfolgt kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Einwohnerdienste | 062 916 22 08 | einwohnerdienste@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für öffentliche Sicherheit | 062 916 22 89 | amt.sicherheit@langenthal.ch |
Name |
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Abmeldung / Wegzug |