Tagespflege (Tageseltern)
Die meisten Tagespflegeplätze werden durch den Tageselternverein angeboten. Er vermittelt, sorgt für klare Betreuungsvereinbarungen und fördert die Qualität in der Tagesbetreuung von Kindern. Wer durch öffentliche Anschläge, Inserate oder auch nur mittels Mund-zu-Mund-Propaganda bekannt gibt, dass er/sie gegen Bezahlung regelmässig Kinder betreut, muss der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorgängig eine entsprechende Meldung machen. Die meldepflichtige Tagespflege untersteht derselben Aufsicht wie die Familienpflege. Wer mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreuen will, benötigt nach wie vor eine Heimbewilligung. Zuständig für deren Erteilung ist das Kantonale Jugendamt.
Weiterführende Links
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |
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Sozialamt | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |