Seemann Sebastian, Abt

In der Reformationszeit entstand in Bezug auf die Grundherrschaft von St. Urban über Langenthal eine grosse Rechtsunsicherheit. Bern besass als nun reformierter Landesherr die hohe Gerichtsbarkeit über das Dorf, die Grundherrschaft und die niedere Gerichtsbarkeit aber blieben beim katholischen Kloster. So entstand bereits 1530 ein erster Twingrodel noch unter Abt Walter Thöri (1525-1534).

Der bedeutende Abt Sebastian Seemann liess 1535 eine Dorfordnung erstellen (Oberargauer Rechtsquellen, Nr.175), welche die Grundherrschaft St. Urbans über Langenthal ordnete und für Jahrhunderte festlegte.

Sebastian Seemann entstammte aus einem Aargauer Ratsgeschlecht und machte im Kloster Karriere. 1513 wurde er Subprior, 1519 Prior, 1526 erhielt er die Pfrund Deitingen als Pfarrer, 1529 wurde er Grosskellner, das heisst Gutsverwalter des Klosters, 1535 schliesslich Abt.
1537 wurde er von Papst Paul dem III. zum infulierten Prälat erhoben, das heisst, er erhielt das Recht, eine Mitra zu tragen. 1543 wurde Seemann zum Konzil von Trient eingeladen, verzichtete jedoch auf die Teilnahme.

Seemann war humanistisch gebildet, verfasste eine Klosterchronik. Zudem war er ein politisch geschickter Verwalter.

Er bemühte sich auch um die dem Kloster St. Urban unterstellten Frauenklöster.
Im zweiten Kappelerkrieg, welcher auch St. Urban tangierte, benützte er die familiären Verbindungen, um für die katholischen Orte im Geheimen Informationen zu vermitteln.


Literatur:
St. Urban 1194-1994. Ein ehemaliges Zisterzienserklster, Benteli 1994


Dieser Text wurde vom ehemaligen Langenthaler Stadtchronisten Simon Kuert zusammengestellt.


Bild:
Sebastian Seemann
Abt des Klosters von 1535-1551

Abt Sebastian Seemann