Lohngleichheitsprüfung: Keine Diskriminierung bei der Stadtverwaltung
Seit Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (kurz: GlG) am 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsprüfung verpflichtet. Der Personaldienst der Stadtverwaltung Langenthal bereitete sich mit der Aufbereitung der notwendigen Daten bereits vor dem Inkrafttreten des revidierten Gleichstellungsgesetzes auf die Durchführung der Lohngleichheitsprüfung vor. Somit konnten die Fristen des Kantons Bern zur Durchführung der Lohngleichheitsprüfung eingehalten werden.
Die Lohngleichheitsprüfung wurde in Zusammenarbeit mit einer externen Firma und mithilfe des Instrumentes Logib (Lohngleichheitsinstrument des Bundes) umgesetzt und anschliessend durch ein unabhängiges Revisionsunternehmen formell überprüft.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Lohnunterschiede in der Stadtverwaltung zwischen Frauen und Männern sehr gering sind. Über die gesamte Stadtverwaltung beträgt die nicht erklärbare Lohndifferenz zuungunsten der Frauen 1,3 Prozent. Diese weder durch Unterschiede in den persönlichen Qualifikationsmerkmalen noch durch arbeitsplatzbezogene Merkmale erklärbare Lohndifferenz ist statistisch nicht signifikant und liegt zudem deutlich unter der durch den Bund im Rahmen des Beschaffungswesens angewandten Toleranzschwelle von 5 Prozent. Dies bedeutet, dass zwischen Frauen und Männern gemäss Standard-Analysemodell Logib keine statistisch gesicherte unerklärte Lohndifferenz besteht. Die Stadtverwaltung liegt mit 1,3 Prozent tiefer als die Berner Stadtverwaltung (1,8 Prozent gemäss Medienmitteilung vom 11. Januar 2018) und die Verwaltung des Kantons Bern (2,4 Prozent gemäss Medienmitteilung vom 23. September 2021).
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Mitteilung des Gemeinderates (PDF, 60.93 kB) | Download | 0 | Mitteilung des Gemeinderates |