Informationen
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu Abstimmungen und Wahlen.
Informationen und Unterlagen zu bevorstehenden und vergangenen Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier.
Urnenstandorte und Öffnungszeiten
Die Urnen stehen in allen Gebäuden direkt im Eingangsbereich.
Urne im Verwaltungszentrum:
Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr
Urne im Primarschulhaus Hard:
Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr
Urne in Untersteckholz:
Schulhaus Schwarzenbach
Sonntag, 10.00 bis 12.00 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons Bern finden Sie unter www.be.ch und diejenigen des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen/Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können von der stimmregisterführenden Stelle (Einwohnerdienste) ein Doppel verlangen. Das Begehren muss spätestens am letzten Werktag vor dem Urnengang bis Büroschluss gestellt werden. Das Doppel des Stimmrechtsausweises darf der oder dem Stimmberechtigten nur gegen Vorweisung des Passes oder der Identitätskarte und gegen Quittung ausgestellt werden. Es ist als «Doppel» zu kennzeichnen (Verordnung über die politischen Rechte PRV).
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Simmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können allfällige Fragen und Meldungen an einwohnerdienste@langenthal.ch richten. Adressänderungen sind bei der Schweizer Vertretung, bei welcher sie immatrikuliert sind, zu melden. Die Beibehaltung des Eintrages im Stimmregister ist alle vier Jahre zu bestätigen (Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer). Diese Erneuerung des Eintrages kann auf normalem schriftlichen Weg oder durch persönliche Vorsprache bei einem Besuch in Langenthal direkt beim Stimmregisterbüro (Einwohnerdienste) erfolgen. Sie können Ihren Eintrag auch via Online-Formular erneuern lassen.
Wahl- und Abstimmungsmaterial
Die Einwohnerdienste der Stadt Langenthal organisieren den Versand des Wahl- und Abstimmungsmaterials.
Haben Sie kein Kuvert erhalten? Die Einwohnerdienste helfen Ihnen gerne unter der Telefonnummer 062 916 22 08 oder unter einwohnerdienste@langenthal.ch weiter.
Ist Ihr Stimmrechtsausweis beschädigt oder Sie können diesen nicht mehr finden? Gerne können Sie hier ein Duplikat bestellen.
Brieflich abstimmen und wählen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das separate Stimmkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem separaten Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahl- und Abstimmungsausschusses erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Das Stimmkuvert muss spätestens am Freitag vor dem jeweiligen Wahl- oder Abstimmungssonntag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage!).
- Falls Sie das Antwortkuvert beim Verwaltungszentrum abgeben möchten, so beachten Sie, dass es bis spätestens am Freitag, um 17.00 Uhr, im Eingangsbereich respektive bis spätestens Sonntag, 10.00 Uhr, im Briefkasten beim Verwaltungsgebäude eingeworfen werden muss.