Leuchtmittel (ohne Glühlampen)

Leuchtmittel wie Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen und LED-Lampen können bei den Verkaufsstellen oder beim städtischen Werkhof zurückgegeben werden.

Wichtig

Diese Leuchtmittel gelten als Sonderabfälle und dürfen nicht mit dem Hauskehricht entsorgt werden. Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Sammelstellen

Produkte

Energiesparlampen und -röhren; Leuchtstofflampen und -röhren; Induktionslampen; Halogenmetalldampflampen; Quecksilberdampflampen; Natriumdampflampen