Die Stadt Langenthal senkt die Grund- und Verbrauchsgebühren der Abwasserentsorgung

29. Oktober 2024
Da der Bestand der Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung" weiter ansteigt, beschloss der Gemeinderat, die jährlich wiederkehrenden Grund- und Verbrauchsgebühren per 1. Januar 2025 zu senken.

Per 1. Januar 2025 werden die Grundgebühren für die Einleitung des Schmutzwassers von Fr. 4.05 (exkl. MWST) auf Fr. 2.70 (exkl. MWST) pro Belastungswert gesenkt. Die Verbrauchsgebühren werden von Fr. 1.68 (exkl. MWST) auf Fr. 1.20 (exkl. MWST) pro Kubikmeter (für private Haushalte und betriebliche Kleineinleiter) resp. pro Schmutzfrachteinheit (für betriebliche Grosseinleiter) gesenkt.

Abwasserbewirtschaftung muss kostendeckend sein

Die Abwasserentsorgung ist eine Aufgabe der Gemeinde. Dabei unterliegt die gesamte Abwasserentsorgung einer Spezialfinanzierung. Dies bedeutet, dass die Abwasserbewirtschaftung kostendeckend und ohne Steuergelder durchgeführt werden muss. Die Haupteinnahmequelle in der Abwasserentsorgung sind die jährlich wiederkehrenden Gebühren (Grund-, Regenabwasser- und Verbrauchsgebühr).

Der Bestand der Spezialfinanzierung "Abwasserentsorgung" betrug Ende des Jahres 2022 Fr. 13.08 Mio. Eine allgemein gültige Regel zur Höhe des Bestands in der Spezialfinanzierung gibt es nicht. Aus heutiger Sicht wird ein Bestand von Fr. 4 bis 5 Mio. angestrebt. Damit behält die Spezialfinanzierung eine angemessene Flexibilität, um bei unerwarteten Veränderungen nicht umgehend eine Gebührenerhöhung erlassen zu müssen. Kurz vor Erreichen dieses Sollbestands werden die Gebühren leicht zu erhöhen sein, damit der Bestand der Spezialfinanzierung künftig stabil bleibt.

 

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Mitteilung des Gemeinderates (PDF, 43.88 kB) Download 0 Mitteilung des Gemeinderates
Abwasserentsorgungsreglement (gültig ab 1. Januar 2025) (PDF, 442.45 kB) Download 1 Abwasserentsorgungsreglement (gültig ab 1. Januar 2025)