Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025; Einladung zur Urnenabstimmung
Gemeindeabstimmung vom 9. Februar 2025: Einladung zur Urnenabstimmung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen
Sehr geehrte Stimmbürger
Gemäss Art. 9 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 und Art. 6 des Wahl- und Abstimmungsreglements vom 22. Juni 2009 laden wir Sie ein, an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 teilzunehmen.
Abzustimmen auf Gemeindeebene ist über die Vorlage:
- TEILREVISION DER STADTVERFASSUNG (Art. 20, 24, 29, 29a und neuer Art. 108): SENKUNG DER UNTER-SCHRIFTENZAHLEN FÜR INITIATIVEN UND REFERENDEN
Sie werden mit der ausführlichen Botschaft, die Ihnen rechtzeitig zugestellt wird, über das Geschäft orientiert.
Die Grundlageakten stehen Ihnen ab sofort während den Bürozeiten (Montag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr; Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr; Mittwoch und Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr; Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr) im Verwaltungszentrum Langenthal, Sekretariat Stadtrat, Jurastrasse 22, zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Botschaft kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Abstimmungsbotschaft Teilrevision Stadtverfassung (PDF, 140.33 kB) | Download | 0 | Abstimmungsbotschaft Teilrevision Stadtverfassung |