Fachbereich Kultur

Die Aufgaben des Fachbereichs Kultur sind:

  • Bearbeitung aller Fragestellungen aus dem Kulturbereich
  • Förderung des zeitgenössischen Kulturschaffens und Bewahrung der überlieferten kulturellen Werte
  • Begleitung, Beratung und Koordination der Kulturhäuser, Kulturveranstaltenden, Kulturvereine und Kulturschaffenden aus allen Sparten in der Stadt und in der Region
  • Bindeglied zu den beiden städtischen Regiebetrieben Stadttheater Langenthal und Bibliothek Langenthal
  • Bindeglied zu den öffentlichen und privaten Kulturförderstellen und zu weiteren Behörden
  • Fachliche Betreuung und Sekretariat der Kulturkommission der Stadt Langenthal
  • Vertretung der Stadt Langenthal als beratendes Mitglied im Verbandsrat des Gemeindeverbands Kulturförderung Region Oberaargau
  • Vertretung der Stadt Langenthal im Stiftungsrat der Stiftung zur Förderung wissenschaftlich-heimatkundlicher Forschung über Stadt und Gemeinde Langenthal
  • Fachliche Zusammenarbeit mit den Kulturförderstellen anderer Städte und des Kantons Bern
  • Fachliche Zusammenarbeit mit dem Gemeindeverband Kulturförderung Region Oberaargau
  • Betreuung und Verwaltung der Kunstsammlung der Stadt Langenthal samt dem Leihverkehr
  • Planung und Durchführung der jährlichen Kulturnacht der Stadt Langenthal
  • Planung und Durchführung der jährlichen Kulturpreisverleihung der Stadt Langenthal

Die Unterstützungsformen der städtischen Kulturförderung sind:

  • Einmalige Beiträge oder Defizitdeckungsgarantien an Kulturprojekte und Kulturveranstaltungen: Gesuche von kulturell tätigen Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen und Institutionen sind vor Abschluss der Projekte bzw. vor Beginn der Veranstaltungen beim Fachbereich Kultur schriftlich einzureichen (siehe nachstehendes Merkblatt und Gesuchsdeckblatt).
  • Einmalige Jubiläumsbeiträge an Kulturinstitutionen und Kulturvereine: Gesuche von kulturell tätigen Institutionen und Vereinen mit Sitz in Langenthal sind vor Abschluss der Jubiläumsprojekte bzw. vor Beginn der Jubiläumsveranstaltungen beim Fachbereich Kultur schriftlich einzureichen (siehe nachstehendes Merkblatt und Gesuchsdeckblatt).
  • Jährlich wiederkehrende Beiträge an Kulturinstitutionen und Kulturvereine: Gesuche von kulturell tätigen Institutionen und Vereinen mit Sitz in Langenthal sind bis Ende Januar des Vorjahres beim Fachbereich Kultur schriftlich einzureichen und umfassend zu begründen.
  • Verleihung von Kulturpreisen: Die Stadt Langenthal kann zur Auszeichnung, Anerkennung und Förderung des kulturellen Schaffens jährlich einen oder mehrere Kulturpreise an kulturell tätige Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und Institutionen oder an Kulturprojekte verleihen.
  • Ankäufe von Werken der bildenden Kunst: Die Stadt Langenthal kann zur Förderung des lokalen und regionalen Kunstschaffens Werke der bildenden Kunst ankaufen. Die Werke werden in die städtische Kunstsammlung integriert und in öffentlichen Gebäuden oder in Ausstellungen zugänglich gemacht (siehe nachstehendes Merkblatt).
  • Bereitstellung von Mitteln für Kunst-und-Bau-Projekte: Bei Neu- und Umbauten von städtischen Liegenschaften und öffentlichen Anlagen und bei der Gestaltung des öffentlichen Raums kann die Stadt Langenthal von der Bausumme höchstens 1 % für Kunst-und-Bau-Projekte bereitstellen.

Wichtigste Grundlagen der städtischen Kulturförderung:

Wichtigste Merkblätter und weitere Unterlagen:

Wichtigste Links zu weiteren Kulturförderstellen:

Personen

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