Fachbereich Sozialhilfe
Die Aufgaben des Fachbereichs Sozialhilfe
Sozialhilfe
Jede bedürftige Person der Stadt Langenthal und der Gemeinde Lotzwil hat Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann. Im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe wird die Anspruchsberechtigung auf wirtschaftliche Sozialhilfe abgeklärt. Ressourcenerschliessung, Beratung, Begleitung und Kontrolle bspw. mittels Weisungen bilden zentralen Aufgaben. Die Sozialarbeitenden beraten, fördern und begleiten die Betroffenen zu dem zur Wiedererlangung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Eigenständigkeit.
Ziel und Umfang
Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration.
Die wirtschaftliche Unterstützung umfasst im Wesentlichen:
- den Grundbedarf für den Lebensunterhalt
- die Mietkosten
- die Gesundheitskosten sowie
- bedarfsabhängige situationsbedingte Leistungen
Die Sozialhilfe dient zur Überbrückung einer wirtschaftlichen Notlage und hat zum Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit so rasch wie möglich wiederherzustellen. Sie beachtet den Grundsatz der Subsidiarität. Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangig gegenüber anderen Leistungen jeglicher Art.
Bemessen wird der Anspruch und Leistungsumfang auf der Basis gesetzlicher Grundlagen. Diese sind unter folgenden Links zu finden:
Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe, SHG (Grundsätze)
Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe, SHV (Ausführungsbestimmungen)
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe, SKOS
Berner Konferenz für Sozialhilfe, BKSE (praktische Umsetzung)
Präventive Beratung
Auch wenn kein Anspruch auf Sozialhilfegelder besteht, werden Ratsuchende Personen der Stadt Langenthal und der Gemeinde Lotzwil unentgeltlich zu verschiedenen Themen beraten:
- Ehe, Familie und Partnerschaft
- mit Ihren Kindern
- Trennung und Scheidung
- Altersfragen
- Finanzen und Schulden
- im Umgang mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen
- im Zusammenhang mit Krankheit, Sucht und Invalidität
Kontakt
Fachbereich SozialhilfeJurastrasse 22
4901 Langenthal
Tel. 062 916 22 80
sozialamt@langenthal.ch
Personen
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Zugehörige Objekte
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