Mieterwechsel

Wer Unterkunft gewährt oder eine Wohnung vermietet, hat der Einwohnerkontrolle über zu- und weggezogene Mieter Auskunft zu erteilen. 

Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom 12. September 1985 sowie Verordnung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (VZAE) vom vom 24. Oktober 2007.

Sie können die Mitteilung gerne über unseren Onlinedienst vornehmen.

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