Erwachsenenschutz

Sind Erwachsene aus persönlichen und/oder wirtschaftlichen Gründen gefährdet, klären die Sozialen Dienste im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Situation der gemeldeten Hilfsbedürftigen umfassend ab. Sie beantragen in begründeten Fällen die Errichtung einer Beistandschaft oder die fürsorgerische Unterbringung und führen, sofern keine private Mandatsträgerin oder kein privater Mandatsträger eingesetzt wird, die Erwachsenenschutzmassnahmen. Meldungen gefährdeter Mitmenschen sind an die KESB zu richten.

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