Zivilschutz: Gesuch Urlaub/Dienstverschiebung
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und rechtlichen Grundlagen:
- Ein Gesuch ist zwingend durch die Schutzdienstpflichtige bzw. den Schutzdienstpflichtigen einzureichen.
- Ein Gesuch um Verschiebung ist spätestens drei Wochen (Art. 36 ZSV) und ein Gesuch um persönlichen Urlaub spätestens zehn Tage (Art. 44 ZSV) vor dem Einrücken einzureichen.
- Solange ein Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.
- Für die Dienstverschiebung ist der Kurskalender zu berücksichtigen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilschutz Region Langenthal (ZRL) | 062 916 23 11 | zivilschutz@langenthal.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|