Prämienverbilligung beantragen

Das Anrecht auf Prämienverbilligung wird in der Regel aufgrund der definitiven Steuerdaten des Vorvorjahres automatisch berechnet. Falls Sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben, werden Sie schriftlich darüber informiert.

Sie können jedoch unter dem nachfolgenden Link beim Kanton Bern einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ihr Anrecht kann nicht automatisch überprüft werden.
  • Ihre finanziellen Verhältnisse ändern sich dauerhaft und erheblich oder Ihre familiären Verhältnisse haben sich geändert.

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