2. Öffentliche Planauflage der Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung
Der Gemeinderat Langenthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) Änderungen im Rahmen der Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung von Langenthal, Obersteckholz und Untersteckholz zur öffentlichen Auflage. Die erste öffentliche Auflage der Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung von Langenthal, Ober- und Untersteckholz inkl. Waldfeststellungsverfahren fand vom 18. August bis und mit 18. September 2023 statt. Die nach der ersten öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen an den Planungsinstrumenten werden hiermit erneut öffentlich aufgelegt.
Die 2. öffentliche Auflage umfasst die folgenden Unterlagen:
- Änderungserlass Baureglement
- Zonenplanänderung
- Änderungserlass Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung
Orientierend liegen zudem auf:
- Erläuterungsbericht zur 2. öffentlichen Auflage
- Synoptische Darstellung Teilrevision Baureglement
- Synoptische Darstellung Teilrevision Reglement über die Organisation der Stadtverwaltung
Die Akten liegen gesamthaft während 30 Tagen, d.h. vom 27. März bis und mit 28. April 2025 auf dem Stadtbauamt Langenthal, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal, in Papierform öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefristfrist beim Stadtbauamt Langenthal, Jurastrasse 22, 4901 Langenthal, einzureichen.
Wie und wo kann ich mich erkundigen?
Die derzeit öffentlich aufgelegten, vom Verfahren betroffenen Unterlagen und Pläne können während der Auflagefrist beim Stadtbauamt Langenthal (3. Stock des Verwaltungsgebäudes) eingesehen werden. Bei Fragen zur Planung steht Ihnen das Bauinspektorat zur Verfügung (Telefon: 062 916 22 90 oder bauinspektorat@langenthal.ch). Termine können nach vorgängiger Absprache vereinbart werden.
Beurteilung von Baugesuchen bis zur Inkraftsetzung
Seit der ersten öffentlichen Auflage der neuen baurechtlichen Grundordnung, d.h. ab dem 18. August 2023 hat diese ihre Vorwirkung entfaltet. Das bedeutet, dass für die Beurteilung von Baugesuchen neben den geltenden baurechtlichen Grundordnungen 2003 (Langenthal), 1998 (Untersteckholz) und 2005 (Obersteckholz) auch die künftigen Bestimmungen beigezogen werden. Ab Inkraftsetzung der neuen baurechtlichen Grundordnung gilt allein diese als Basis zur Bewilligung von Baugesuchen.
Weitere Schritte bis zu Genehmigung
2. Öffentliche Auflage (27. März bis und mit 28. April 2025); Die aktuell laufende 30-tägige öffentliche Auflage gibt den von der Planung betroffenen Personen und Verbänden die Möglichkeit, eine Einsprache oder Rechtsverwahrung einzureichen. Nach der öffentlichen Auflage und den Einspracheverhandlungen ist das weitere Planungsverfahren wie folgt vorgesehen:
Beschluss Gemeinde- und Stadtrat (Herbst 2025/Winter 2026), Volksabstimmung (Frühling 2026); Die Planung muss sowohl vom Gemeinde- als auch vom Stadtrat angenommen werden, bevor sie dem Stimmvolk vorgelegt wird.
Genehmigung Kanton (Herbst 2026); Nach einem positiven Entscheid durch das Stimmvolk wird die Planung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Dieses entscheidet auch über allfällige verbleibende Einspracheinhalte.
Zugehörige Objekte
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06280_Änderungserlass_BR_250306 (PDF, 71.83 kB) | Download | 0 | 06280_Änderungserlass_BR_250306 |
06280_Änderungserlass_OrgR_250306 (PDF, 77.08 kB) | Download | 1 | 06280_Änderungserlass_OrgR_250306 |
06280_EB Auflage 2_250306 (PDF, 3.33 MB) | Download | 2 | 06280_EB Auflage 2_250306 |
06280_Synopse BauR_250306 (PDF, 119.28 kB) | Download | 3 | 06280_Synopse BauR_250306 |
06280_Synopse OrgR_250306 (PDF, 131.07 kB) | Download | 4 | 06280_Synopse OrgR_250306 |
20240911_Zonenplanänderung_booklet (PDF, 5.49 MB) | Download | 5 | 20240911_Zonenplanänderung_booklet |