Finanzielle Unterstützung
Kritische Lebensereignisse und unerwartete Umstände können in einem Haushalt zu finanziellen Engpässen führen. Hierfür gibt es die Sozialhilfe oder die Alimentenhilfe (siehe unten).
Stiftungen und Fonds
In besonderen Situationen können Stiftungen und Fonds finanzielle Unterstützungen leisten. Für Langenthalerinnen und Langenthaler sind die folgenden Fonds von Bedeutung:
- Fonds für allgemeine Fürsorgebedürfnisse
- Fonds für offene Altersfürsorge
- Krankenpflegestiftung Obersteckholz
Das kantonale Verzeichnis gibt über weitere Stiftungen und Fonds Auskunft.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenthal in sämtlichen Belangen der Sozialversicherungen der 1. Säule: Alters-, Invaliden oder Hinterlassenenrenten, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, Kinder-/Familienzulagen, Erwerbsausfall- oder Mutterschaftsentschädigung.
Sozialhilfe
Weiterführende Links
Alimentenhilfe
Im Kanton Bern sind die Gemeinden zuständig für die Alimentenhilfe (Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen und Inkassohilfe). Sofern Sie die Ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträge nicht erhalten, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Das Sozialamt Langenthal ist für die Alimentenhilfe folgender Gemeinden zuständig: Bleienbach, Langenthal, Lotzwil, Oeschenbach, Rohrbachgraben, Rütschelen und Ursenbach.
Alimentenbevorschussung
Sofern die durch ein Gericht oder eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) festgelegten Kinderalimente vom Schuldner nicht regelmässig im Voraus ausgerichtet werden, kann ein Antrag zur Bevorschussung der Kinderalimente gestellt werden. Die Höhe der Alimente richtet sich nach den behördlich festgesetzten Beiträgen, sie darf jedoch den Betrag der maximalen einfach AHV-Waisenrente nicht übersteigen. Sozialhilfe beziehende Kinder haben keinen Anspruch auf Alimentenbevorschussung. Ebenso werden keine eherechtlichen Unterhaltsansprüche unter Erwachsenen und Kinderzulagen bevorschusst.
Weiterführender Link
Alimenteninkasso
Das Sozialamt ist auf Gesuch hin verpflichtet, bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen unentgeltliche Inkassohilfe zu leisten. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Alimentenbevorschussung erheben.
Weiterführende Link
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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4.7.5 VA | Verordnung Fonds für allgemeine Fürsorgebedürfnisse | 1. Januar 2001 |
4.7.6 VA | Verordnung Fonds für offene Altersfürsorge | 1. Januar 2001 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich AHV-Zweigstelle | 062 916 23 46 | ahv-zweigstelle@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sozialkommission | 062 916 22 80 | sozialamt@langenthal.ch |