Pflegekinderaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht als Teil der Sozialen Dienste ist Aufsichts- und Beratungsstelle zugleich. Sie beantragt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nach vorausgehender Abklärung die Bewilligung von Pflegeplätzen und beaufsichtigt die Entwicklung der fremdplatzierten Kinder. Bei auftretenden Problemen berät sie die Pflegefamilien bzw. meldepflichtige Tageseltern, Eltern und Kinder und sucht gemeinsam mit ihnen nach gangbaren Lösungen. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen und Adoptionen.

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