Benützung öffentlicher Grund / Anlässe in Langenthal
Bewilligungen Nutzung von öffentlichem Grund
Für Veranstaltungen, Standaktionen etc. auf öffentlichem Grund (z.B. Marktgasse, Wuhrplatz, Markthallenplatz) benötigen Sie vom Amt für öffentliche Sicherheit eine Bewilligung. Die Gesuchunterlagen sind spätestens 14 Tage vor dem Anlass bei uns einzureichen.
- Gesuch um Bewilligung eines Anlasses in der Marktgasse
- Gesuch um Bewilligung eines Anlasses auf dem Wuhrplatz
- Gesuch um Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund
- Gesuch um Bewilligung eines politischen Anlasses auf öffentlichem Grund
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung mit einer Gastwirtschaft? Dann brauchen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Das Gesuch und weitere Informationen finden Sie hier.
Grossanlässe
Wird in Langenthal ein Grossanlass durchgeführt, sind 60 Tage vor der Veranstaltung folgende Formulare beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen:
Anlass in der Markthalle
- Gesuch Miete Markthalle
- Checkliste "Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle
- Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (falls eine Gast- bzw. Festwirtschaft geführt wird)
Übrige Veranstaltungsorte
- Checkliste "Organisation einer Veranstaltung in Langenthal"
- Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (falls eine Gast- bzw. Festwirtschaft geführt wird)
Bitte beachten Sie:
- Bevor Sie einen Anlass in Langenthal organisieren, nehmen Sie unbedingt mit uns Kontakt auf. So vermeiden Sie Terminkollisionen und wir können Sie bei der Planung gezielt unterstützen.
- Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung: Zusammen mit dem Gesuch ist das Jugendschutzkonzept einzureichen. Eine Selbstkontrolle der Lebensmittelhygiene muss während des Anlasses aufliegen.
- Die Checkliste "Organisation einer Veranstaltung" dient auch Ihnen als Veranstalter/in: Sie können kontrollieren, ob Sie alle wichtigen und sicherheitstechnischen Massnahmen für eine erfolgreiche Veranstaltung getroffen haben.
Plakatierung / Werbung für Ihren Anlass
In Langenthal ist das Anschlagen von Plakaten jeglicher Art an öffentlichen Stellen bewilligungspflichtig. Sie können nach Absprache mit dem Amt für öffentliche Sicherheit bei den Ortseingängen auf oder neben den Touristik-Infotafeln gut sichtbar für Ihren Anlass werben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.
Dokumente
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Polizeiinspektorat | 062 916 22 89 | polizeiinspektorat@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für öffentliche Sicherheit | 062 916 22 89 | amt.sicherheit@langenthal.ch |
Name | Download |
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