Solaranlagen

Um die Klimaziele zu erreichen, ist der Wechsel von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien zentral. Langfristig zahlt er sich meist auch fürs eigene Portemonnaie aus. Das grösste Potenzial hat die Sonnenenergie, die sich sowohl zur Stromgewinnung wie zum Heizen (beispielsweise Warmwasserproduktion) nutzen lässt. Ob sich Ihr Dach für eine Solarnutzung eignet, sehen sie auf dieser Karte.

Bund und Kanton unterstützen den Bau von Solaranlagen finanziell. Eine Übersicht über die Fördermassnahmen finden Sie hier.

Im Kanton Bern sind «genügend angepasste» Solaranlagen auf Dächern oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden bewilligungsfrei. Eine Baubewilligung benötigen Solaranlagen bei schützens- und/oder erhaltenswerten Gebäuden, bei freistehenden Anlagen ab einer bestimmten Grösse, Anlagen an Fassaden und Balkonen sowie solchen mit einer bestimmten Anordnung auf geneigten Dächern. Was im Detail gilt, ist im Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) und in den kantonalen Richtlinien ersichtlich.

Für bewilligungsfreie Solaranlagen gilt eine Meldepflicht. Konkret müssen Sie dem Bauinspektorat Ihr Vorhaben spätestens sieben Arbeitstage vor Baubeginn melden. Einzureichen sind die Meldungen über baubewilligungsfreie Solaranlagen über die kantonale Plattform eBau. Kommt die Baupolizeibehörde zum Schluss, dass das Vorhaben nicht den kantonalen Richtlinien entspricht, muss ein Baugesuch eingereicht werden.

Voranfragen Bauvorhaben

Mittels schriftlicher Voranfrage können Sie beim Bauinspektorat der Stadt Langenthal eine Auskunft einholen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschät…

Mittels schriftlicher Voranfrage können Sie beim Bauinspektorat der Stadt Langenthal eine Auskunft einholen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende unnötig Kosten und Energie in ein Projekt investieren, das eventuell in dieser Form nicht realisiert werden kann. Das Baubewilligungsverfahren bleibt in jedem Fall vorbehalten. Eine Voranfrage ist kostenpflichtig.

Die schriftliche Voranfrage hat zu beinhalten:

  • Situationsplan 1:500
  • Aussagekräftige Pläne Ihres Bauvorhabens
  • Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben mit konkreten Fragen.

Voranfragen sind via eBau einzureichen.

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