Grundwassernutzung und Erdsonden
Das Potenzial von Grundwasser fürs Heizen ist gross. Über eine Bohrung wird das Wasser erschlossen und mittels Unterwasserpumpe zur Wärmepumpe gebracht. Das ist aber nur in Gebieten mit geeigneten Grundwasservorkommen möglich. Zudem ist die Nutzung eingeschränkt, wenn ein Grundwasservorkommen für die Trinkwasserversorgung geschützt ist oder mit negativen Auswirkungen auf Grundwasser, Boden oder Oberflächengewässer zu rechnen ist.
Wie es um die Möglichkeiten steht, für Ihre Liegenschaft eine Grundwasser-Wärmepumpe zu erstellen, darüber gibt diese Karte Auskunft. Im Kanton Bern benötigt jede Nutzung von Grundwasser eine Konzession.
Auch Erdsonden zapfen die Energie in der Tiefe an: Sie transportieren Erdwärme zu einer Wärmepumpe, welche die Energie auf ein höheres Temperaturniveau verwandelt und der Heizung zuführt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Schweizerischen Vereinigung für Geothermie.
Hinweise darauf, ob im Fall Ihres Grundstücks die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Untergrund eine Sonde zulassen, gibt diese Karte. Wichtig: Auch in roten Gebieten sind Erdwärmesonden nicht a priori verboten – Sie sollten aber beim Kanton zusätzliche Informationen einholen. Erdsonden sind immer bewilligungspflichtig.
Bund, Kanton und die Stadt Langenthal unterstützen die Installation und teilweise die Vorabklärungen für Wärmepumpen und Erdwärmesonden finanziell. Eine Übersicht über die Fördermassnahmen finden Sie hier.
Die Energieberatung der Region Oberaargau kann ebenfalls weiterhelfen.
Voranfragen Bauvorhaben
Mittels schriftlicher Voranfrage können Sie beim Bauinspektorat der Stadt Langenthal eine Auskunft einholen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende unnötig Kosten und Energie in ein Projekt investieren, das eventuell in dieser Form nicht realisiert werden kann. Das Baubewilligungsverfahren bleibt in jedem Fall vorbehalten. Eine Voranfrage ist kostenpflichtig.
Die schriftliche Voranfrage hat zu beinhalten:
- Situationsplan 1:500
- Aussagekräftige Pläne Ihres Bauvorhabens
- Erläuterungen zum geplanten Bauvorhaben mit konkreten Fragen.
Voranfragen sind via eBau einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtbauamt | 062 916 22 50 | stadtbauamt@langenthal.ch |