Gastgewerbe
Gastgewerbepolizei
Gastgewerbe Betriebsübernahme
Wollen Sie ein Restaurant, eine Bar oder ein Hotel übernehmen? Für die Führung eines Gastgewerbebetriebes benötigen Sie eine Betriebsbewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Reichen Sie das Gesuch für Betriebsbewilligung samt den notwendigen Unterlagen spätestens 30 Tage vor Betriebsübernahme/Eröffnung beim Amt für öffentliche Sicherheit ein.
Gastgewerbe Neueröffnung
Soll ein Gebäude in einen Gastgewerbebetrieb umfunktioniert werden, sind verschiedene Punkte zu berücksichtigen und zu beachten. Nehmen Sie Kontakt mit dem Amt für öffentliche Sicherheit auf, wir beraten Sie gerne.
Gastgewerbe Überzeitbewilligung
Als Inhaberin oder Inhaber der Betriebsbewilligung sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Betrieb korrekt geführt wird und dass die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Gäste nicht gefährdet werden (z.B. Hygiene, Brandschutz). Gastgewerbebetriebe dürfen von 05.00 bis 00.30 Uhr offen sein. Für längere Öffnungszeiten ist eine Überzeitbewilligung des Regierungsstatthalteramtes erforderlich. Das Gesuch ist beim Amt für öffentliche Sicherheit spätestens 30 Tage vorher einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass auf der Website des Kantons Bern Merkblätter zu den verschiedenen Betriebsbewilligungen aufgeschaltet sind. Diese beinhalten die wichtigsten Informationen in Sachen Jugendschutz, Einhaltung von alkoholfreien Getränke (Sirupartikel), Brandschutz, Lebensmittelpolizei bzw. Hygiene, Nachtruhe usw.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung mit einer Gastwirtschaft? Dann brauchen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Für die Bewilligung müssen Sie ein Gesuch ausfüllen. Je nach Veranstaltung sind Unterlagen z. B. zum Jugendschutz und zur Sicherheit beizulegen. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist nicht erforderlich. Das vollständige Gesuch reichen Sie bei Veranstaltungen bis 500 Personen spätestens 20 Tage vor dem Anlass ein. Bei Veranstaltungen mit über 500 Personen gilt die Frist von 60 Tagen. Falls die Veranstaltung im Wald stattfindet, beträgt die Frist 90 Tage. Das Gesuch und weitere Informationen finden Sie hier.
Mehrweggeschirr
Öffentliche Anlässe und Veranstaltungen bereichern die Stadt Langenthal. Wo gefeiert wird, entsteht aber auch Abfall. Mehrweggeschirr entlastet die Umwelt in vielen Bereichen, sorgt für saubere Gelände und trägt zur allgemeinen Gesundheit bei. Das Regierungsstatthalteramt schreibt in der Bewilligung die Verwendung von gegen Pfand abgegebenem Mehrweggeschirr vor. Nützliche Informationen zum Thema Mehrweggeschirr finden Sie auf www.saubere-veranstaltung.ch.
Flüssiggasanlagen (Gasgrill)
Beim Einsatz von Flüssiggasanlagen sind diverse Vorgaben zwingend zu erfüllen. Die Gasanlage ist vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren (insbesondere hinsichtlich der Dichtheit). Die Kontrolle, ob die Vignetten (Kontrollbescheinigungen) vorhanden sind und die Checkliste ausgefüllt wurde, obliegt der verantwortlichen Person. Die Richtlinie kann hier heruntergeladen werden. Diese periodischen Kontrollen der Flüssiggasanlagen sind von einem dazu ausgebildeten Fachmann auszuführen.
Fumoirs
In öffentlich zugänglichen Innenräumen von Betrieben, die eine Betriebs- oder gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigen, ist gemäss Gastgewerbegesetz das Rauchen verboten. Zur Einrichtung eines Fumoirs benötigen Sie eine Bewilligung. Das Gesuch ist vor jeglichen baulichen Massnahmen beim Amt für öffentliche Sicherheit einzureichen.
Vereinslokale
Vereinslokale benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine Betriebsbewilligung. Jedoch besteht eine gesetzliche Meldepflicht für alle Vereinslokale. Falls Ihr Verein über ein Lokal verfügt, füllen Sie das Meldeformular für Vereinslokale aus und reichen Sie es beim Amt für öffentliche Sicherheit ein.
Alle Formulare für die Betriebsbewilligung Gastgewerbe und für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung sowie Merkblätter und Checklisten finden Sie auf der Website des Kantons Bern.
Weiterführende Links
- Regierungsstatthalteramt Oberaargau
- Berner Wirtschaft
- Jugendschutz veranstalten
- Verkauf/Werbung: Tabak und Alkohol
- Gastgewerbegesetz
- Gastgewerbeverordnung
Weitere Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für öffentliche Sicherheit | 062 916 22 89 | amt.sicherheit@langenthal.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Polizeiinspektorat | 062 916 22 89 | polizeiinspektorat@langenthal.ch |