Provokation in der Marktgasse: Bemalte Fensterläden

1808

Im Sommer des Jahres 1808 lässt Querkopf Andreas Dennler (1755-1819) die Fensterläden seines Hauses an der Marktgasse mit satirischen Bildern bemalen. Die Reaktion erfolgt sofort. Schneider D. macht den Pfarrer und dieser das Chorgericht in Langenthal auf diese Ungeheuerlichkeit aufmerksam. Letzteres ist der Meinung, man solle die Sache auf sich beruhen lassen. Doch Pfarrer Messmer wendet sich an Oberamtmann Hartmann, welcher Dennler sofort verhaften lässt. Dennler, der bereits über eine gewisse Erfahrung mit der Justiz verfügt, zieht den erstinstanzlichen Entscheid weiter. Die vier Fensterläden müssen nach Bern gebracht werden. Das Obergericht verzichtet zwar auf eine Gefängnisstrafe, doch die Prozesskosten muss Dennler selber bezahlen, was den Richtern selbst im Ausland viel Spott einträgt. «Der Zulauf war gross», hält Dennler in seinen gesammelten Werken fest.

Unten eines der vier Bilder, welche das Obergericht interpretieren musste. Dennler wurde vorgeworfen, mit dem Wolf einen bernischen Pfarrer darzustellen, mit den Tieren seine Gemeinde, die sich von dessen dogmatischen Floskeln verführen lässt.


Weiterführende Literatur

  • A. Kuert, «Bürger Quixote aus Uechtland», in Langenthaler Heimatbl. 1986, 9-61
  • A. Kuert, Ein Dorf übt sich in Demokratie, 1997, 137


Dieser Text wurde von Langenthals ehemaligem Stadtchronisten Simon Kuert verfasst.


Bild:
Repro A. Kuert in Heimatblätter 1986

Bild: Repro A. Kuert Heimatblätter 1986