Stadtplanung

Mehr Einwohnerinnen und Einwohner, mehr Arbeitsplätze, mehr Verkehr: Die Stadt Langenthal will den absehbaren Wandel vorausschauend koordinieren und gestalten. Im Siedlungsrichtplan von 2018 setzt sie die Leitplanken für die räumliche Entwicklung in den nächsten 15 bis 20 Jahren.

Ziel ist zum einen die innere Verdichtung: So lassen sich bei geringem Bodenverbrauch attraktive Wohn- und Arbeitsgebiete bereitstellen. Zum anderen sollen die bestehenden Grünräume und Naherholungsgebiete aufgewertet werden, um den typischen Charakter von Langenthal als einer durchgrünten Stadt zu stärken.

Der Fokus der Weiterentwicklung liegt entsprechend auf grossen zusammenhängenden Arealen: Markthallenareal bzw. Bahnhof, Bahnhofgebiet Nord (siehe unten "Langenthal Mitte") und Porzi-Areal, Zentren in grösseren Wohnquartieren. Im Gegensatz dazu sollen andere Siedlungsgebiete nur sanft verändert werden.

Der Schweizer Heimatschutz zeichnete die Stadt Langenthal 2019 mit dem Wakkerpreis aus. Gewürdigt wurden einerseits der sorgfältige Umgang mit der Bautradition und andererseits das Planungsverfahren, das bei der Realisierung von Bauprojekten zum Tragen kommt.

Allgemeinverbindlich setzt die Stadt Langenthal ihre raumplanerischen Ziele im Rahmen der Ortsplanung um. Zonenplan, Baureglement und Überbauungsordnungen für einzelne Areale bilden die baurechtlichen Grundlagen für die Stadt Langenthal und die Ortsteile Ober- und Untersteckholz. Sie sind massgebend für jedes Baugesuch.

 

Kurze Wege und nahe an der Natur

Wie wird das Langenthal der Zukunft konkret aussehen? Die Stadt wird weder ausufern noch zum Siedlungsbrei verkommen. Die erweiterte Siedlungsfläche wird topografisch und landschaftlich auf allen Seiten klar von nachbarschaftlichen Überbauungen getrennt und die Siedlungsgrenze deutlich erkennbar sein. Die Nähe zur umliegenden Landschaft, die in Form von mehr oder weniger zusammenhängenden Grünflächen, Gartenanlagen und grünen Freiräumen bis weit ins Zentrum hineinreicht, soll künftig besser erlebbar und leichter zugänglich sein. Neue und aufgewertete Verbindungen und Übergänge werden den Charakter Langenthals als Stadt der kurzen Wege stärken. Die Qualität der Baukultur wird gefördert, ebenso der öffentliche Raum, die räumliche und gebaute Identität und die Vielfalt der Wohnformen.

Wer die Zukunft der Stadt plant, muss den Verkehr mitdenken. Siedlungsentwicklung und Verkehr sollen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, das stellt das Agglomerationsprogramm 3. Generation sicher. Das Stadtzentrum dient in Zukunft nur noch dem Zielverkehr, der Durchgangsverkehr wird um die beruhigte Kernstadt auf den Hauptachsen geführt.

 

Langenthal Mitte

Der kommunale Siedlungsrichtplan orientiert sich am kantonalen Richtplan. Die Verzahnung mit übergeordneten raumplanerischen Überlegungen ist beispielhaft am Areal Langenthal Mitte ablesbar. Kanton und Gemeinde wollen Langenthal als Zentrum ausserhalb der Agglomerationen grosser Städte stärken – und haben zu diesem Zweck das Areal rund um den Bahnhof als kantonalen Entwicklungsschwerpunkt (ESP) bezeichnet. Die Umnutzung des ehemaligen Geiser-Areals ist ein erster wichtiger Schritt, um das Gebiet Bahnhof Nord zu einem urbanen, lebendigen Subzentrum weiterzuentwickeln. Mehr Informationen dazu finden Sie hier sowie auf der entsprechenden Website.

 

Entwicklungsstrategie Hard

Der Stadtteil Hard ist nicht nur ein wichtiger Schulstandort, sondern auch eines der grossen Entwicklungsgebiete der Stadt Langenthal. Die Entwicklungsstrategie Hard zeigt auf, wie der Stadtteil als attraktiver Wirtschafts- und Lebensraum weiter gestärkt werden soll. Hierzu werden die wichtigen Vorhaben im Stadtteil aufeinander abgestimmt. Die Strategie wurde im Sommer 2019 vom Gemeinderat genehmigt und kann hier heruntergeladen werden.

 

Entwicklungsgebiet Eisenbahnstrasse Nord

Der Gemeinderat stimmte im August 2020 der Durchführung einer Testplanung im Quartier zwischen der Eisenbahnstrasse und der Ringstrasse zu. Der Schlussbericht dokumentiert und würdigt die Ergebnisse und legt die Erkenntnisse und Empfehlungen des Beurteilungsgremiums für die weitere Arealentwicklung dar. Der Konzeptvorschlag dient als Grundlage für die erforderlichen planungsrechtlichen Anpassungen. Der Gemeinderat hat am 9. November 2022 den Start des Planerlassverfahrens genehmigt. Zusammen mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird nun eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) erarbeitet, welche die wesentlichen Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung des Areals grundeigentümerverbindlich regeln wird.

 

Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Ortsplanung)

Gemäss den Übergangsbestimmungen der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen (BMBV; BSG 721.3) müssen die baurechtlichen Grundordnungen bis zum 31. Dezember 2023 den entsprechenden Bestimmungen der BMBV angepasst werden. Vom 3. Dezember 2020 bis zum 3. Februar 2021 wurde das Mitwirkungsverfahren zur zweiten Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (Ortsplanung) durchgeführt. Es wurden zwei Eingaben von regionalen Interessengruppen eingereicht.

Gestützt auf die öffentliche Mitwirkung und den Mitwirkungsbericht gab der Gemeinderat die angepasste baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) mit dem Erläuterungsbericht für die kantonale Vorprüfung frei.

Aufgrund der Rückmeldungen aus dem Vorprüfungsbericht des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wurden die Unterlagen der baurechtlichen Grundordnung überarbeitet. Die überarbeitete Version mit Bereinigung der wesentlichen materiellen Genehmigungsvorbehalte wurde dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet, welcher die überarbeiteten Unterlagen zur 2. Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung zur öffentlichen Auflage gestützt auf Art. 60 Abs. 1 BauG freigegeben hat. Die öffentliche Auflage fand vom 18. August 2023 bis zum 18. September 2023 statt. Die öffentliche Auflage umfasste die folgenden Unterlagen:

  • Baureglement
  • Zonenplan Siedlung und Landschaft
  • Änderung Zonenplan Obersteckholz mit Richtplan Siedlungsentwicklung (grundeigentümerverbindliche Inhalte)
  • Änderung Überbauungsordnung Nr. 105 "Steiachermatte" mit Sonderbauvorschriften


Orientierend wurden aufgelegt:

  • Erläuterungsbericht
  • Mitwirkungsbericht
  • Vorprüfungsbericht


Worum geht es bei der technischen Teilrevision?

Ziel der vorliegenden technischen Teilrevision ist es, eine gemeinsame, aktuelle und korrigierte baurechtliche Grundordnung für Langenthal, Untersteckholz und Obersteckholz zu schaffen. Infolge der angenommenen Gemeindefusionen und der Bestimmung, dass die Gemeinden ihre baurechtlichen Grundordnungen an die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) anpassen müssen, müssen die baurechtlichen Grundordnungen von Langenthal, Untersteckholz und Obersteckholz zusammengeführt und technisch bereinigt werden.

Seit Erlass der geltenden baurechtlichen Grundordnungen von 2003 (Langenthal), 1998 (Untersteckholz) und 2005 (Obersteckholz) ist infolge übergeordneter Vorgaben und einzelner Anpassungen ein umfassender Korrekturbedarf entstanden. Darüber hinaus müssen das Baureglement an die verpflichtende BMBV angepasst werden. Kleine Änderungen, wie der Austausch von Begriffen, müssen auch in den Plänen (Nutzungs- und Bauzonenplan, Baulinienplan) vorgenommen werden. Die Teilrevision wurde zudem als Anlass für weitere Bereinigungen der Pläne und Reglemente genommen. Baupolizeiliche Begriffe und Messweisen, die an die BMBV angepasst werden müssen, wurden so gewählt, dass sie in ihrer Auswirkung möglichst einem bisherigen Begriff oder einer bisherigen Messweise entsprechen. Dort, wo dies nicht möglich war, wurden die Auswirkungen der neuen Messweise analysiert und dasjenige Mass gewählt, das gegenüber heute keine oder höchstens eine untergeordnete materielle Änderung zur Folge hat. Ferner werden einzelne Erleichterungen im Baubewilligungsverfahren vorgenommen, wie beispielsweise die Änderung der Zuständigkeitsregelung.

Beurteilung von Baugesuchen bis zur Inkraftsetzung

Ab der ersten öffentlichen Auflage der neuen baurechtlichen Grundordnung, d.h. ab dem 18. August 2023 hat diese ihre Vorwirkung entfaltet. Das bedeutet, dass für die Beurteilung von Baugesuchen neben den geltenden baurechtlichen Grundordnungen 2003 (Langenthal), 1998 (Untersteckholz) und 2005 (Obersteckholz) auch die künftigen Bestimmungen beigezogen werden. Ab Inkraftsetzung der neuen baurechtlichen Grundordnung gilt allein diese als Basis zur Bewilligung von Baugesuchen.

Zugehörige Objekte